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EPR-Meldungen für Verpackungen: Warum Deutschland, Frankreich, Spanien und das Vereinigte Königreich getrennte Abläufe brauchen

Vier Länder, vier Register, vier Kalender. Im Frühjahr werden die meisten Meldungen fällig.
19. März 2026 durch
Quonnex

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen verpflichtet das Unternehmen, das Verpackungen auf einem Markt in Verkehr bringt, deren Sammlung und Recycling zu bezahlen. In Europa ist sie Land für Land geregelt. Für einen Verkäufer, der verpackte Waren in mehrere Märkte liefert, und für ein Unternehmen wie unseres, das zudem Verpackungen verkauft, bedeutet das getrennte Pflichten in jedem einzelnen Land.

Vier Länder, vier Systeme

  • Deutschland. Registrierung im Verpackungsregister LUCID vor dem Verkauf, Beteiligung an einem dualen System für Verkaufsverpackungen und jährliche Meldungen. Größere Hersteller oberhalb festgelegter Mengenschwellen geben zudem eine geprüfte Vollständigkeitserklärung ab, fällig bis zum 15. Mai.
  • Frankreich. Eine eindeutige Identifikationsnummer aus dem nationalen Register, die Mitgliedschaft in einem zugelassenen System für Haushaltsverpackungen und Meldungen an dieses System. Verkaufsverpackungen tragen außerdem Trennhinweise (Triman und Info-tri).
  • Spanien. Registrierung im nationalen Herstellerregister für Verpackungen gemäß Königlichem Dekret 1055/2022 und jährliche Meldung der Vorjahresdaten. Für die Daten des Jahres 2025 endete das vom Ministerium veröffentlichte Meldefenster am 2. April 2026.
  • Vereinigtes Königreich. Meldung der Verpackungsdaten über das staatliche EPR-System, mit unterschiedlichen Pflichten für große und kleine Hersteller. Die Meldungen für das zweite Halbjahr 2025 waren bis zum 1. April 2026 fällig.

Warum ein einziger Ablauf nicht genügt

Die Register unterscheiden sich, die Materialkategorien unterscheiden sich, und die Fristen unterscheiden sich. Gemeinsam nutzen lassen sich die zugrunde liegenden Daten: das Gewicht jeder Verpackungskomponente nach Material für jedes Produkt, multipliziert mit den in jedes Land verkauften Einheiten. Wir führen diese Daten in den Produktstammdaten und erstellen daraus die Meldung für jedes Land.

Praktische Prüfungen vor den Frühjahrsfristen

  • Prüfen, ob die Registrierungsnummern aktuell sind und dort angezeigt werden, wo Marktplätze dies verlangen.
  • Die je Land verkauften Einheiten vor der Meldung mit den Marktplatzberichten abgleichen.
  • Die Nachweise aufbewahren: Lieferantenspezifikationen und Gewichte für jede Verpackungskomponente.

Quellen

Versandzuschläge sind da: Gewinn nach Fulfillment messen
3,5 % Zuschlag in Nordamerika, ein geringerer in Europa und neue Gebührentabellen in Japan.