Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, gilt ab dem 12. August 2026. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und ersetzt einen Großteil des bisherigen, auf Richtlinien beruhenden Flickenteppichs. Die Europäische Kommission hat am 30. März 2026 Leitlinien zur Umsetzung veröffentlicht.
Was im August beginnt – und was später kommt
- Der 12. August 2026 ist der allgemeine Geltungsbeginn. Ab diesem Datum gelten Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen sowie neue Regeln zur Herstellerverantwortung, einschließlich Bevollmächtigter für Hersteller, die außerhalb eines Mitgliedstaats niedergelassen sind.
- Spätere Phasen betreffen harmonisierte Kennzeichnung, Leistungsstufen für Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile und Grenzen für Leerraum, überwiegend ab 2028 bis 2030.
Warum das für Papier- und Klarsichtverpackungen wichtig ist
Unsere eigenen Marken verkaufen Papier- und Klarsichtbeutel zum Backen, Verschenken und für Lebensmittel. Bei solchen Produkten geht es zunächst um Materialien und Nachweise:
- PFAS. Fettdichte Papiere und manche Beschichtungen basierten in der Vergangenheit auf fluorierter Chemie. Lieferantenerklärungen und, wo sinnvoll, Prüfberichte sollten die Einhaltung der neuen Grenzwerte bestätigen.
- Verwendungszweck. Ob ein Produkt für den Lebensmittelkontakt verkauft wird, bestimmt, welche Anforderungen gelten. Listings sollten den Nachweisen entsprechen.
- Herstellerverantwortung. Wer in jedem Land der Hersteller ist und wer einen Hersteller außerhalb der EU vertritt, sollte vor August geklärt sein.
Unsere Vorbereitungsliste
- Lieferantenerklärungen für jede Papier- und beschichtete Komponente einholen.
- Aussagen zur Lebensmittelverwendung in den Listings auf jedem EU-Marktplatz prüfen.
- Jedem Produkt je Land seinen Hersteller und Bevollmächtigten zuordnen.
